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Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie mit dem idealen Anwalt zusammenbringen, der Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage oder einem Aufhebungsvertrag unterstützt. Die Dauer bis zum Erstkontakt dauert im Schnitt weniger als fünf Minuten.

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Wie wir Sie unterstützen?

Wir stellen sicher, dass Sie dank unserer Fachanwälte eine faire Chance haben, dass Ihre Forderung durchgesetzt wird.

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Dank der hervorragenden Beratung und dem Einsatz des Anwaltsteams habe ich endlich meine Abfindung erhalten und kann dieses Kapitel abschließen. Ich kann diese Kanzlei wärmstens empfehlen!
Jonas L.

Tolle Unterstützung und ein erstklassiges Ergebnis. Nach weniger als zwei Monaten hatte ich meine Abfindung auf dem Konto Fachlich und menschlich top. Sehr empfehlenswert!
Sabine A.

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Häufig gestellte Fragen

Ist meine Kündigung wirksam?

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von formalen Anforderungen (z.B. Schriftform, richtige Frist) und inhaltlichen Gründen ab (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt). Viele Kündigungen sind angreifbar, etwa wenn Kündigungsfristen falsch berechnet wurden, soziale Kriterien nicht beachtet wurden oder besonderer Kündigungsschutz (z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung) besteht.

Welche Frist muss ich für die Kündigungsschutzklage beachten?

Für eine Kündigungsschutzklage gilt in der Regel eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer. Wird diese Dreiwochenfrist verpasst, gilt die Kündigung meist als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich fehlerhaft wäre; nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich, wenn formale Fehler vorliegen, die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist oder besonderer Kündigungsschutz besteht. Ziel ist entweder die Rückkehr in den Job oder – in der Praxis sehr häufig – ein Vergleich mit Abfindung oder besseren Beendigungsbedingungen (z.B. Zeugnis, Enddatum).

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage mit Anwalt ab?

Typisch ist ein Ablauf in mehreren Schritten: Erstberatung und Prüfung der Kündigung, Einreichung der Klage innerhalb der Dreiwochenfrist, anschließend Gütetermin beim Arbeitsgericht und ggf. später Kammertermin mit Beweisaufnahme. Viele Verfahren enden schon im Gütetermin durch einen Vergleich, etwa mit Abfindung, sodass es gar nicht zu einem langen Prozess kommt.

Welche Kosten kommen bei einer Kündigungsschutzklage auf mich zu?

Die Kosten hängen vom sogenannten Streitwert (meist mehrere Monatsgehälter) und vom Verfahrensverlauf ab; daraus berechnen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren. In der ersten Instanz trägt jede Seite in der Regel ihre Anwaltskosten selbst, es gibt aber Möglichkeiten wie Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen.

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